Liebe Besucher unserer Gottesdienste,

auch in der aktuellen Phase der Corona-Pandemie hat die Landesregierung NRW (Schutzkonzept vom 25.01.2021) bzw. das Ordnungsamt der Stadt Bonn die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten unter Auflagen zugelassen. Aus diesem Grund können die Gottesdienste auch zur gewohnten Zeit stattfinden. Dafür sind wir dankbar und wollen deswegen die Auflagen sorgfältig umsetzen. Im Einzelnen heißt das für uns:

 

Schutzkonzept, gültig ab dem 25.01.2021:

Ordnung:

  • Das ausformulierte Schutzkonzept ist jederzeit zugänglich in der Gottesdienststätte hinterlegt.
  • Die aus diesem Schutzkonzept resultierenden Regeln für Besucher sind an den Eingängen gut sichtbar in Spanischer und Deutscher Sprache ausgehängt. Neue Besucher und Gäste werden von den Ordnern auf die Verhaltensregeln und deren verbindlicher Einhaltung hingewiesen.
  • An allen notwendigen Stellen sind weitere Hinweisschilder des Schutzkonzeptes angebracht (z. B. Küche, WC´s, Desinfektions-Stände etc.)
  • Wegen der jederzeit notwendigen Nachvollziehbarkeit der Ordnung sind Nebenräume, die nicht für die Durchführung des Gottesdienstes gebraucht werden, für die Dauer des Gottesdienstes geschlossen.

 

Sicherheitsabstand:

Der geforderte Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m wird zu jederzeit, zu allen Personen und nach allen Seiten eingehalten. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Aus der Vorgabe des Sicherheitsabstandes ergeben sich im Einzelnen folgende Vorgaben für die Gottesdienstdurchführung:

  • Keine Kinderbetreuung oder Sonntagschule
  • Der Gottesdienstbesuch mit Kindern im Grundschulalter und jünger ist auf Grund der fehlenden Betreuung nicht möglich. Ausgenommen hiervon ist der Besuch mit Säuglingen.
  • Die Bestuhlung wird mit einem Abstand von 1,5m eingerichtet. Das ergibt eine maximal mögliche Anzahl von 45 Besuchern. Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können nebeneinander sitzen.
  • Auf Grund der beengten Verhältnisse in den WC´s wird die Personenzahl im Damen- und Herren-WC auf jeweils 1 Person beschränkt.

 

Hygieneregeln:

  • Besucher mit grippeähnlichen Symptomen sind vom Gottesdienstbesuch ausgeschlossen. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, d. h. Ältere und Personen mit Vorerkrankungen, wird von einem Gottesdienstbesuch ausdrücklich abgeraten. Hier verweisen wir gerne auf das Online-Angebot von Gottesdienstübertragungen.
  • Am Ein- und Ausgang sowie auf den WC´s wird Desinfektionsmittel vorgehalten. Die Besucher müssen sich regelmäßig, mindestens jedoch vor dem Betreten des Gottesdienstsaales die Hände desinfizieren.
  • Der gemeinsame Gesang ist untersagt. Es gibt keinen Chor. Lieder werden vorgetragen von maximal 2 Kantoren und mit reduzierter Instrumentalbegleitung (vorzugsweise mit eigenen Instrumenten). Die Kantoren halten einen Abstand von mindestens 5m zu den Besuchern. Blasinstrumente sind untersagt.
  • Es werden keine Gegenstände verteilt oder herumgereicht. Dazu gehört, dass kein Kollektenkorb herumgereicht wird. Das Abendmahl wird kontaktlos gereicht, sowohl Brot als auch Wein jeweils in einem separaten Behältnis pro Besucher. Alle für die Durchführung des Gottesdienstes notwendigen Gegenstände, wie z. B. Mikrophone, Instrumente der Gemeinde etc. werden zur Nutzung persönlich zugeordnet und vor und nach dem Gebrauch desinfiziert.
  • Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung. Gegenstände wie Türgriffe, Fenstergriffe etc. werden regelmäßig desinfiziert.
  • Die Küche der Gemeinde bleibt geschlossen. Es gibt weder die Zubereitung noch Ausgabe von Essen in der Gemeinde.
  • Es gilt Tragepflicht einer Mund-/Nasenbedeckung in der Ausführung einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude der Gottesdienststätte, auch am Sitzplatz.

 

Zugangskontrolle:

Um eine wirksame Zugangskontrolle zu gewährleisten, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Es wurde eine Möglichkeit implementiert, den Gottesdienstbesuch digital anzumelden. Bei Überschreitung der maximal möglichen Besucherzahl gibt das System dem Anmelder den Hinweis, dass der Besuch des betreffenden Gottesdienstes nicht mehr möglich ist. Nur angemeldeten Besuchern ist der Gottesdienstbesuch möglich.
  • Vor bzw. während des Gottesdienstes wird eine Besucherliste geführt. Die Besucherliste beinhaltet bei persönlich bekannten Besuchern bzw. Gemeindemitgliedern den Namen, bei Gästen zusätzlich eine aktuelle Adresse und Kontaktmöglichkeit. Diese Liste wird für 3 Wochen aufbewahrt und anschließend aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet.
  • Es wird jederzeit dafür gesorgt, Ansammlungen von Besuchern sowohl vor als auch in der Gottesdienststätte zu vermeiden. Im Einzelnen bedeutet dies die Begleitung und Hilfe von Ordnern an kritischen Stellen.
  • Der Zutritt zum Gottesdienstraum wird nur gewährt vor Gottesdienstbeginn. Während des Gottesdienstes bleiben die Zugänge geschlossen.

 

Um beim Zutritt und Verlassen des Gottesdienstes Ansammlungen zu vermeiden, werden vor Gottesdienstbeginn beide Zugänge gleichmäßig genutzt. Genauso werden beim Verlassen beide Zugänge gleichmäßig als Ausgang genutzt. Auf ein Einbahnstraßensystem wird verzichtet, da es während des Gottesdienstes keinen Publikumsverkehr gibt.

 

Meldepflicht:

  • Gottesdienste werden beim Ordnungsamt entsprechend der geltenden Frist von mindestens 2 Tagen vorher angemeldet.
  • Alle Gottesdienstbesucher werden darauf hingewiesen, dass sie sich im Fall einer Coronainfektion unverzüglich bei einem der Verantwortlichen der Gemeinde (namentlich: Sina und Santiago Garcia, Thomas Tjart) zu melden haben. Die Verantwortlichen der Gemeinde melden die möglichen Kontaktpersonen, d. h. die Besucher der vorangegangenen 14 Tage, dem Gesundheitsamt. Für mindestens die folgenden 14 Tage wird der Gottesdienst vor Ort eingestellt. Alle möglichen Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.